Allgemeine Geschäftsbedingungen für Marktplatz-Teilnehmer von Stoffwald

AGBs ab 1. April 2021

1.      Geltungsbereich

Die online Plattform „Stoffwald“ (nachfolgend „Stoffwald“ oder „die Plattform“ genannt) wird von der FemCap AG, Uetlibergstrasse 111, 8045 Zürich, Schweiz betrieben. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung (nachfolgend auch „Marktplatz-Vertrag“ oder «Partner-Vertrag» genannt) zwischen Stoffwald und den registrierten Mitgliedern (nachfolgend «Marktplatz-Teilnehmer» oder «Partner» genannt), die über die Plattform ihre eigenen physischen oder digitalen Waren oder Dienstleistungen an Endkunden anbieten, verkaufen und ausliefern. Sie regeln insbesondere das Zustandekommen des Nutzungsvertrags sowie den Registrierungsvorgang. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen müssen die Partner im Rahmen der Registrierung ausdrücklich akzeptieren. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Stoffwald stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen ist zusätzlich die Datenschutzerklärung von Stoffwald inklusive der dortigen Darstellung von Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Zugriff auf die Plattform von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

2.       Konzept und Philosophie

Stoffwald ist eine online Plattform für den Hobby-Bedarf mit einer Stärke im Bereich Handarbeiten. Beim Durchstöbern des Stoffwalds können sich Besucher und Nutzer für ihre eigenen Projekte inspirieren lassen, um diese sodann umzusetzen. Die Plattform ermöglicht es Partnern, sich der Plattform anzuschließen und sich oder ihre Produkte auf dem Stoffwald zu präsentieren, z.B. in der Händler- oder Produkt-Suche. Für Partner, die sich für die Premium-Mitgliedschaft entscheiden, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, sich im Shop optimal zu präsentieren z.B. durch Werbeplätze im Shop, Blogbeiträge oder bei der Händlersuche hervorgehoben zu werden.

Von dem Konzept können alle Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren, die im Kreativbereich unterwegs sind und die Vorteile der zügig voranschreitenden Digitalisierung effektiv in Anspruch nehmen möchten. Bei Stoffwald sind Sie genau richtig!

3.      Gegenstand des Vertrags

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Zurverfügungstellung eines Marktplatzes für Marktplatz-Teilnehmer von Stoffwald:
  2. Marktplatz-Teilnehmer veröffentlichen ihre Angebote auf Stoffwald und verkaufen diese Waren und/oder Dienstleistungen in ihrem eigenen Namen an Endkunden und liefern sie direkt an die Endkunden aus. Für diese Transaktion erhält Stoffwald eine Umsatzprovision.

4.      Registrierung als Marktplatz-Teilnehmer

  1. Sämtliche von Stoffwald bereitgestellten Leistungen können nur nach erfolgter Registrierung in Anspruch genommen werden. Die Registrierung erfolgt auf der Plattform durch Ausfüllen eines bereitgestellten Onlineformulars. In diesem Rahmen müssen folgende Informationen angegeben werden:
    • Wahl des gewünschten Abos
    • Name des Händlers bzw. der Firma
    • Angabe der vertretungsberechtigten Person(en)
    • Gültige, zustellungsfähige Postadresse (Straße, PLZ, Ort, Land)
    • Tel, E-Mail
    • Website (falls vorhanden)
    • Versandkostenregel
  2. Die Partner sind verpflichtet, ihre Registrierungsdaten stets aktuell zu halten und bei Änderungen zu aktualisieren. Dies gilt auch für Datenänderungen, die in öffentlichen Registern, z.  Handelsregister, publiziert werden. Im Falle der Änderung der Mitgliedsdaten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse müssen die Partner Stoffwald darüber informieren. Wenn die Partner diese Mitteilung unterlassen oder bereits bei der Registrierung unzutreffende Daten angeben (insb. eine falsche E-Mail-Adresse) so steht Stoffwald - soweit der Partner-Vertrag zustande gekommen ist – das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Die Partner sind verpflichtet, Stoffwald jederzeit auf Nachfrage Nachweise für die Richtigkeit und Aktualität der Partner-Daten vorzulegen.
  3. Das Partner-Konto ist personalisiert. Daher müssen die Partner bei der Registrierung ihre E-Mail-Adresse (als Benutzername) und ein individuelles Passwort wählen. Sie müssen das Passwort stets geheim halten und den Zugang zum Konto sorgfältig sichern. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
  4. Registrierte Partner haften vollumfänglich für sämtliche unter Verwendung ihres Partner-Kontos vorgenommenen Aktivitäten, es sei denn, sie haben den Missbrauch nicht zu vertreten.
  5. Mit der erfolgreichen Registrierung akzeptieren die Marktplatz-Teilnehmer die vorliegenden Geschäftsbedingungen und die aktuelle Preisliste.

5.       Vertragsschluss

  1. Mit Abschluss des Registrierungsvorgangs und Absendung der Registrierung unterbreitet der Marktplatz-Teilnehmer ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Marktplatz-Vertrags gegenüber Stoffwald. Der Marktplatz-Teilnehmer wird sodann per E-Mail über den Eingang seiner Registrierungsanfrage informiert. Hierdurch kommt jedoch noch kein rechtsverbindlicher Marktplatz-Vertrag zustande. Der Vertrag mit Stoffwald kommt erst zustande, wenn Stoffwald dem Marktplatz-Teilnehmer in einer Bestätigungsmail den Vertragsschluss bestätigt oder das Marktplatz-Konto freischaltet. Zur Prüfung der Freischaltung werden die Angaben der Marktplatz-Teilnehmer überprüft. Dazu können vom Marktplatz-Teilnehmer weitere Informationen eingefordert werden.
  2. Die Vertragsbedingungen werden nach erfolgreicher Registrierung von Stoffwald gespeichert und dem jeweiligen Marktplatz-Teilnehmer in der per E-Mail versandten Vertragsbestätigung zugänglich gemacht.
  3. Ein Anspruch auf Abschluss des Marktplatz-Vertrags besteht nicht. 
  4. Stoffwald agiert als Marktplatzbetreiber und stellt die Plattform für die Verkaufsabwicklung zur Verfügung. Gleichzeitig ist Stoffwald in keinem Fall Vertragspartei im Verhältnis zu Endkunden (Kaufinteressenten).

6.      Allgemeine Zulassungskriterien

  1. Als Marktplatz-Teilnehmer zugelassen sind Groß- oder Einzelhändler von Stoffen und Näh- und/oder Handarbeitszubehör, Nähmaschinen im weiteren Sinne oder Produzenten von solchen Waren.
  2. Die Nutzung der Plattform als Privatverkäufer ist nicht gestattet.
  3. Stoffwald behält sich das Recht vor, die Zulassungskriterien für Neuregistrierungen zu ändern, insbesondere zu erweitern. Die Regelung der Ziff. 16 bleibt unberührt.
  4. Stoffwald behält sich weiterhin das Recht vor, die Zulassung einzelner Marktplatz-Teilnehmer nach entsprechender Prüfung ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder einzuschränken. Die Zulassung kann insbesondere verweigert werden, soweit die allgemeinen Zulassungskriterien nicht erfüllt sind oder das Angebot des jeweiligen Marktplatz-Teilnehmer den grundsätzlichen Mindestqualitätsansprüchen von Stoffwald nicht entspricht.

7.       Allgemeine Pflichten der Partner

  1. Die Marktplatz-Teilnehmer sind verpflichtet, Stoffwald stets rechtmäßig und entsprechend diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen.
  2. Die Marktplatz-Teilnehmer sind verpflichtet, im Rahmen des Registrierungsvorgangs wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen.
  3. Die Marktplatz-Teilnehmer sind verpflichtet, stets dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zum Angebot von Stoffwald von berechtigten Personen genutzt wird.
  4. Die Marktplatz-Teilnehmer sichern zu, dass sie die jeweils angebotenen Artikel tatsächlich besitzen und berechtigt sind, diese zu verkaufen.
  5. Im Rahmen der Nutzung des Angebots von Stoffwald dürfen Marktplatz-Teilnehmer keine rechtswidrigen Handlungen vornehmen, insbesondere nicht:
    1. Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von Stoffwald rechtswidrig, belästigend, beleidigend, obszön, oder in sonstiger Weise unangemessen sind, insbesondere Inhalte, die pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; 
    2. Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die Rechte Dritter, insbesondere Patente, Marken, Urheber- oder Leistungsschutzrechte, sonstige Eigentumsrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen; 
    3. Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, zu deren Weitergabe die Partner nicht berechtigt sind;
    4. Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die Software-Viren oder andere Informationen, Dateien oder Programme enthalten, die geeignet sind, die Funktion von Soft- oder Hardware oder von Telekommunikationsdienste (insb. Webseiten- oder Clouddienstleistungen) zu beeinträchtigen, zu zerstören oder einzuschränken;
    5. Werbung, unerwünschte Massen-Emails, Promotionsmaterial, Kettenbriefe, Schneeballsysteme oder sonstige Werbung speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln;
    6. irgendjemand, sei es eine natürliche oder juristische Person oder ein Unternehmen, belästigen, bedrohen, beleidigen, verleumden, wegen Geschlecht, Rasse, Religion oder Überzeugungen verächtlich machen oder diskriminieren, oder ihr in sonstiger Weise Unannehmlichkeiten verursachen oder in Bezug auf eine natürliche oder juristische Person oder ein Unternehmen unwahre Tatsachen behaupten oder verbreiten.
  6. Stoffwald behält sich das Recht vor, Inhalte, die über ihr Angebot zugänglich sind, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zurückzuweisen, zu sperren, zu löschen, zu kürzen oder ggf. an einem anderen Ort innerhalb des Angebots zu veröffentlichen, insbesondere Stoffwald zur Kenntnis gekommene Inhalte von registrierten Partnern, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

8.       Verwendung von Endkundendaten

Die Marktplatz-Teilnehmer dürfen Daten von Endkunden ausschließlich im Rahmen der Plattform und für die Erfüllung des jeweiligen, über die Plattform zustande kommenden Vertrags verwenden. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere für eigene Marketing- oder Verkaufszwecke außerhalb der Plattform und/oder eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind die Marktplatz-Teilnehmer verpflichtet, die Kundendaten aus der Zusammenarbeit mit Stoffwald dauerhaft zu löschen.

9.      Massnahmen bei gesetzlichen Verstössen sowie beim Verstoss gegen die Geschäftsbedingungen

  1. Stoffwald behält sich ausdrücklich vor, Maßnahmen gegen Marktplatz-Teilnehmer zu ergreifen, die im Rahmen der Nutzung der Plattform gegen diese Geschäftsbedingungen und/ oder gesetzliche Vorschriften verstoßen oder derartige Verstöße in der Vergangenheit begangen haben.
  2. Bei der Auswahl der Maßnahmen bezieht Stoffwald die Betriebserfordernisse der Plattform, eigene Haftungsrisiken sowie die berechtigten Interessen etwaiger Anspruchsteller und des Partners (z.B. Verschulden, Gewicht der Pflichtverletzung, Risiken, Stellungnahme des Nutzers) in die Entscheidung mit ein.
  3. Die Sanktionen, die Stoffwald gegen einen Partner aussprechen kann, sind:
    1. Ausspruch einer schriftlichen Verwarnung des Partners, mit Aufforderung den Verstoß umgehend zu unterlassen;
    2. Aussetzen, Sperren oder Beenden von einzelnen Angeboten des jeweiligen Partners auf Stoffwald
    3. Be-/Einschränkung der Nutzung der Plattform durch den Partner (z.B. Limitierung der Angebotsanzahl);
    4. Vorläufige Sperrung des Partners
    5. Ausschluss des Mitglieds

10.   Verantwortung für Aktivitäten und Inhalte

  1. Die Verantwortung für sämtliche Aktivitäten, die Partner auf dem Marktplatz vornehmen, liegt ausschließlich und uneingeschränkt bei den Partnern. Entsprechendes gilt für die Verantwortung für sämtliche Inhalte wie Texte, insb. Artikelbeschreibungen, Grafiken, Fotos, Videos, Dateien, Nachrichten oder sonstige Materialien („Inhalte“), die unter Verwendung von Stoffwald von den Partnern gespeichert, veröffentlicht oder übermittelt werden, liegt ausschließlich und uneingeschränkt bei dem Partner, von dem der Inhalt stammt.
  2. Stoffwald kontrolliert Inhalte, die Partner über ihre Dienste speichert, veröffentlicht und/oder übermittelt, grundsätzlich nicht und übernimmt deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit, Angemessenheit und Qualität solcher Inhalte.

11.     Anforderungen an Angebote

Zugelassene Waren und / oder Dienstleistungen

  1. Folgende Angebote dürfen auf dem Marktplatz veröffentlicht werden:
    • Stoffe
    • Wolle und Garne
    • Kurzwaren, wie z.B. Nähfäden, Reissverschlüsse, Knöpfe, Strick- und Häkelnadeln, etc.
    • Weiteres Näh- und Handarbeitszubehör, wie z.B. Scheren, Schneiderkreide, etc.
    • Schnittmuster, Bücher, Anleitungen zum Thema Handarbeiten (inkl. Videos)
    • Dateien im Zusammenhang mit Handarbeiten, z.B. Stickdateien, e-Books, Plotter-Dateien, etc.
    • Maschinen zum Nähen, Sticken oder Stricken oder Handarbeiten im weiteren Sinne
    • Plotter und Plotter-Zubehör
    • Mit obengenannten Produkten verbundene Dienstleistungen, wie z.B. Kurse
  2. Es dürfen nur neue Waren verkauft werden.
  3. Artikel, die nicht in die unter Ziff. 11.(1) erwähnten Kategorien fallen, dürfen nicht auf der Plattform angeboten werden, es sei denn dies wurde explizit mit Stoffwald vereinbart. Insbesondere dürfen «Ramsch- oder Discount-Angebote» z.B. von Lagerräumungen, nicht über den Marktplatz verkauft werden.

12.    Einstellen von Angeboten

  1. Der Partner kann auf der gewählten Plattform die vereinbarte Anzahl von Angeboten veröffentlichen. Der Partner kann seine Verkaufsangebote jederzeit ändern oder löschen.
  2. Der Partner verpflichtet sich, Verkaufsangebote vollständig und zutreffend zu formulieren. Verkaufsangebote müssen mindestens die nachstehenden Pflichtangaben für eine Veröffentlichung auf der Plattform enthalten (mit einem * gekennzeichnete Felder):
    • Produktname
    • Preis
    • Mehrwertsteuersatz
    • Kategorisierung
    • Beschreibung, z.B. Farbe oder Design, Grösse, Material, Stoffart, etc.
    • Mindestens 1 Foto guter Qualität (Format mind. 800 x 800 Pixel bei einer Auflösung von mindestens 96dpi)
    • Aktueller Bestand (für Bestandsgeführte Artikel)
  3. Unrichtigkeiten der Angaben in Verkaufsangeboten sind sofort zu korrigieren.

12.1.        Bestandspflege

  1. Ein aktueller Bestand und eine hohe Lieferfähigkeit sind äusserst wichtige Kriterien für Endkunden. Aus diesem Grund legt Stoffwald äusserst hohen Wert auf einen genauen Warenbestand im online Shop.
  2. Die Partner sind angehalten, den Warenbestand stets aktuell zu halten («real-time»). Gesamthaft wird eine Lieferfähigkeit von mindestens 96% erwartet. Kann der Partner mehr als 4 von 100 bestellten Artikeln nicht innerhalb von 2 Werktagen ausliefern, so ist Stoffwald berechtigt, den Partner abzumahnen und im Widerholungsfall den Vertrag aufzulösen.

12.2.     Produktstruktur und Filterkategorien

  1. Stoffwald ist um eine einheitliche und umfassende Darstellung der Angebote auf der Plattform bemüht. Der Partner verpflichtet sich, die allgemeinen Richtlinien für die Beschreibung und Bebilderung der Angebote zu beachten und einzuhalten.
  2. Die Produktstruktur (Kategorienbaum) und die Filterkriterien werden vom Stoffwald vorgegeben. Die Partner haben sich daran zu halten. Stoffwald kann die Zuordnung zu Kategorien oder Filtern im Einzelfall ändern, auch ohne Angabe von Gründen. Stoffwald behält sich vor, die Kategorien und Filter oder deren Struktur jederzeit zu ändern.

12.3.       Preise

  1. Sofern die Partner ihre Angebote auch in anderen Shops online anbieten, so sind sie verpflichtet, auf Stoffwald keinen höheren Preis anzubieten als den günstigsten anderweitig publizierten Preis.
  2. Die Partner können die Preise nur in ihrer Landeswährung pflegen.
  3. Sofern der Partner das Angebot in mehreren Ländern und Währungen machen möchte, so rechnet Stoffwald die Preise automatisch in die Landeswährung der Plattform-Besucher (Endkunden) um nach dem Wechselkurs der Europäischen Zentralbank - EZB. Aufgrund unterschiedlicher Kursaktualisierungszyklen zwischen Währungsrechner und Onlineshop sind Abweichungen zwischen den Kursen nicht ausgeschlossen.
  4. Für die Berechnung der Umsatzprovision gilt der zum Zeitpunkt der Transaktion auf der Website angezeigte Wechselkurs. Stoffwald lehnt jegliche Haftung für falsch umgerechnete Preise ab.

12.4.     Artikel und Produktvarianten

  1. Als ein Artikel zählt ein Hauptartikel. Varianten davon, z.B. unterschiedliche Farben, werden nicht als eigenständige Artikel gezählt.
  2. Produktvarianten müssen demselben Hauptartikel zugeordnet werden.
  3. Stoffwald ist nicht verpflichtet, es dem Partner technisch zu ermöglichen, Variantenartikel anzulegen und zu verkaufen.

13.     Versand der Bestellungen

  1. Erhält der Partner eine Bestellung von einem Endkunden, so ist er verpflichtet, die Waren innerhalb von 2 Werktagen gemäss Bestellung zu versenden.
  2. Den Versand der Bestellung muss der Partner durch die Anpassung des Bestellstatus auf «versendet» bestätigen. Falls das System ein Feld für die Paket-Trackingnummer vorsieht, so ist diese, sofern vorhanden, anzugeben.
  3. Der Partner ist selbst für den Lieferschein sowie Paketetiketten besorgt.
  4. Sofern Stoffwald Lieferscheine und/oder Paketetiketten elektronisch zur Verfügung stellt, so sind diese zu verwenden. Auf dem Lieferschein muss als Vertragspartner der Partner klar ersichtlich sein (z.B. Druck auf sein eigenes Briefpapier).
  5. Dem Partner ist es erlaubt, dem Paket Werbung für Artikel, die er im Stoffwald verkauft, beizulegen. Werbung für andere Shops ausserhalb von Stoffwald oder nicht auf Stoffwald angebotene Artikel sind nicht erlaubt.
  6. Versandunterbrüche, z.B. während Ferien, sind Stoffwald rechtzeitig, mindestens eine Woche vor Beginn des Versandunterbruchs, zu melden.

14.   Darstellung auf dem Marktplatz

  1. Stoffwald kann die Darstellung sowie die Reihenfolge der Partner bzw. die Produktdarstellung auf dem Marktplatz nach freiem Ermessen festlegen. Die Partner haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Darstellungsform. Davon ausgenommen sind die speziellen Vereinbarungen für Premium-Partner.
  2. Stoffwald ist berechtigt, die Darstellungsform der Partnerangebote im Interesse einer einheitlichen Darstellung anzupassen. Ferner ist Stoffwald berechtigt, Werbungsinhalte in unmittelbarer Nähe zu Partnerangebote zu platzieren.

15.    Zahlungsmittel & Zahlungsabwicklung auf der Plattform

  1. Stoffwald stellt auf der Plattform verschiedene Zahlungsmittel zur Verfügung. Die aktuellen Zahlungsmittel sind stets auf der Plattform aufgelistet. Stoffwald behält sich vor, die Anzahl und Art der Zahlungsmittel ohne Vorankündigung zu ändern. Es dürfen ausschliesslich die angebotenen Zahlungsmittel verwendet werden.
  2. Allfällige Gebühren für die Zahlungsabwicklung sind in der Umsatzprovision (s. Ziff. 20) enthalten und müssen von den Partnern in den Preis des Angebotes einberechnet werden. Es ist nicht zulässig, zusätzliche Gebühren für einzelne Zahlungsmittel, z.B. Kreditkarte, zu erheben.
  3. Stoffwald wickelt die Zahlung der Endkunden für die Partner ab.

16.   Zahlung der Partner

  1. Die Vergütung der Marktplatz-Teilnehmer erfolgt monatlich jeweils am ersten Mittwoch nach dem ersten Tag des Folgemonats.
  2. Stoffwald behält sich das Recht vor, Gutschriften für nicht ausgelieferte Bestellungen oder Bestell-Positionen nicht auszuzahlen, bis die Ware ausgeliefert worden ist.
  3. Wird ausgelieferte Ware von Kunden beanstandet, behält sich Stoffwald das Recht vor, vom Marktplatz-Teilnehmer eine Entschädigung zu verlangen bzw. den entsprechenden Betrag von der nächsten Gutschrift abzuziehen.
  4. Der Händler sieht seine monatlichen Abrechnungen in seinem Händler-Bereich. Einsprüche müssen innerhalb von 30 Tagen schriftlich bei Stoffwald eingereicht werden

17.    Schutzrechte

  1. Programme, Designs, Schriftwerke und Datenbanken von Stoffwald sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung außerhalb der Plattform ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von Stoffwald unzulässig.
  2. Die Partner erkennen an, dass sämtliche Rechte des Marktplatzangebots und der jeweiligen Bezeichnungen, einschließlich etwaiger Marken- und Patent-, Urheber- oder Lizenzrechte, ausschließlich Stoffwald zustehen.

18.    Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Die Partner räumen Stoffwald hiermit ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, an sämtlichen von den Partnern im Rahmen der Plattform eingestellten Inhalten umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung, zu nutzen und zu verwerten. Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die eingestellten Inhalte des Partners zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu bearbeiten.
  2. Die Rechtseinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenpflichtiger Online-Dienste und Websites sowie innerhalb des frei zugänglichen Internets.
  3. Die Partner garantieren, dass sie Inhaber der übertragenen Rechte sind und dass es ihnen möglich ist, die Stoffwald gemäß Ziff. 18.1 genannten Rechte wirksam einzuräumen. Die Partner garantieren außerdem, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung entgegenstehen könnten. Ferner garantieren die Partner, dass die Inhalte bereits veröffentlicht sind und der Urheber nicht gegen eine Veröffentlichung durch den jeweiligen Partner vorgehen wird. Die Partner garantieren, dass durch die Verwendung der Inhalte im Rahmen dieser AGB keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass abgebildete Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung der Inhalte einverstanden sind.
  4. Die Partner stellen Stoffwald von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen Stoffwald in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Stoffwald bekanntwerdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte werden dem jeweiligen Partner unverzüglich mitgeteilt. Stoffwald ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des jeweiligen Partners hat dieser im Vorwege mit Stoffwald abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die Stoffwald durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
  5. Im Einzelfall bleibt es Stoffwald und dem jeweiligen Partner vorbehalten, abweichende Vereinbarungen zum Umfang der eigenräumten Nutzungsrechte zu treffen.

19.   Preisliste

  1. Für die Teilnahme am Marktplatz gelten die Preise der aktuellen Preisliste.
  2. Die Monatsgebühren sind jeweils im Voraus zu bezahlen. Sie sind auch dann geschuldet, wenn kein Verkauf zustande kommt über die Plattform.

20.  Umsatzprovision

  1. Stoffwald erhebt eine Umsatzprovision für den erfolgreichen Verkauf eines Artikels über die Plattform, die mit Abschluss des jeweiligen Vertrages zwischen dem Partner und dem Endkunden entsteht und sofort fällig wird.
  2. Die Umsatzprovision berechnet sich auf den Warenwert inkl. MwSt. und Porto- & Verpackungspauschale.
  3. Die Umsatzprovision wird jeweils von den Einnahmen des Partners abgezogen.
  4. In der Umsatzprovision sind die Gebühren für die Zahlungsabwicklungen bereits enthalten.
  5. Im Falle eines rechtlich wirksamen Widerrufs durch den Endkunden erlischt der Anspruch auf Zahlung einer Umsatzprovision wieder.

21.    Erreichbarkeit

Stoffwald bemüht sich im Rahmen der technischen Möglichkeiten um eine konstante Vorhaltung der Plattform. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange, auch solche, die nicht in dem Verantwortungsbereich von Stoffwald stehen, können aber zu kurzfristigen Störungen oder zu vorübergehenden Einstellungen der Plattform führen. Insoweit erkennen die Partner an, dass eine durchgängige Verfügbarkeit der Website technisch nicht gewährleistet werden kann.

22.   Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Partnervertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Bei monatlicher Zahlung der Grundgebühr ist die Mindestvertragslaufzeit ein Monat.
  2. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat.
  3. Die Mitgliedschaft der Standard und Premium-Pakete kann vom Partner jederzeit zum Ende jeden Monats unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung von bereits vorausbezahlten Grundgebühren.
  4. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt für Stoffwald insbesondere vor, wenn
    • die Partner trotz vorheriger Mahnung gegen die vorliegenden Geschäftsbedingungen wiederholt verstoßen haben. Eine Mahnung ist bei besonders schwerwiegenden Verstößen, bei denen Stoffwald ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist, entbehrlich.
    • Anforderungen des Gesetzgebers, eines Gerichts oder einer Behörde ergeben, dass das Angebot nicht mehr in dieser Form angeboten werden kann oder Stoffwald das Angebot oder seine Geschäftstätigkeit einstellt.
    • Stoffwald sich entscheidet, das Geschäft aufzugeben oder signifikant zu verändern.

23.   Haftung

  1. Die Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Stoffwald sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Stoffwald bzw. einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Stoffwald beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Stoffwald nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Stoffwald, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die Partner stellen Stoffwald von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber Stoffwald wegen einer von dem jeweiligen Partner begangenen Rechts- oder Pflichtverletzung geltend machen, es sei denn, der Partner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Dies umfasst insbesondere Ansprüche aufgrund oder im Zusammenhang mit Inhalten, die die Partner im Rahmen der Nutzung von Stoffwald speichern, veröffentlichen/oder übermitteln. Zu erstatten sind auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung (insbes. Anwaltskosten), die Stoffwald durch das Fehlverhalten eines Partners nachweislich entstanden sind.

24.  Änderungen der Geschäftsbedingungen

  1. Stoffwald behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen und einbezogene Regelungen auch nach Vertragsschluss mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse jederzeit anzupassen.
  2. Stoffwald wird die Partner mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen über die Änderungen in Textform informieren. Die Partner haben die Möglichkeit, den Änderungen zu widersprechen. In diesem Fall hat Stoffwald ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sollte kein Widerspruch erfolgen, gelten die Änderungen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung als genehmigt.
  3. Stoffwald wird die Partner in der Mitteilung auf das Recht Widerspruch einzulegen und die Wirkung des Schweigens hinweisen.

25.   Schlussbestimmungen

  1. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Partnern und Stoffwald findet das Schweizer Recht Anwendung.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
AGBs ab 1. April 2021 1.      Geltungsbereich Die online Plattform „Stoffwald“ (nachfolgend „Stoffwald“ oder „die Plattform“ genannt) wird von der FemCap AG, Uetlibergstrasse 111, 8045... mehr erfahren »
Fenster schließen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Marktplatz-Teilnehmer von Stoffwald

AGBs ab 1. April 2021

1.      Geltungsbereich

Die online Plattform „Stoffwald“ (nachfolgend „Stoffwald“ oder „die Plattform“ genannt) wird von der FemCap AG, Uetlibergstrasse 111, 8045 Zürich, Schweiz betrieben. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung (nachfolgend auch „Marktplatz-Vertrag“ oder «Partner-Vertrag» genannt) zwischen Stoffwald und den registrierten Mitgliedern (nachfolgend «Marktplatz-Teilnehmer» oder «Partner» genannt), die über die Plattform ihre eigenen physischen oder digitalen Waren oder Dienstleistungen an Endkunden anbieten, verkaufen und ausliefern. Sie regeln insbesondere das Zustandekommen des Nutzungsvertrags sowie den Registrierungsvorgang. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen müssen die Partner im Rahmen der Registrierung ausdrücklich akzeptieren. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Stoffwald stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen ist zusätzlich die Datenschutzerklärung von Stoffwald inklusive der dortigen Darstellung von Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Zugriff auf die Plattform von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

2.       Konzept und Philosophie

Stoffwald ist eine online Plattform für den Hobby-Bedarf mit einer Stärke im Bereich Handarbeiten. Beim Durchstöbern des Stoffwalds können sich Besucher und Nutzer für ihre eigenen Projekte inspirieren lassen, um diese sodann umzusetzen. Die Plattform ermöglicht es Partnern, sich der Plattform anzuschließen und sich oder ihre Produkte auf dem Stoffwald zu präsentieren, z.B. in der Händler- oder Produkt-Suche. Für Partner, die sich für die Premium-Mitgliedschaft entscheiden, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, sich im Shop optimal zu präsentieren z.B. durch Werbeplätze im Shop, Blogbeiträge oder bei der Händlersuche hervorgehoben zu werden.

Von dem Konzept können alle Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren, die im Kreativbereich unterwegs sind und die Vorteile der zügig voranschreitenden Digitalisierung effektiv in Anspruch nehmen möchten. Bei Stoffwald sind Sie genau richtig!

3.      Gegenstand des Vertrags

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Zurverfügungstellung eines Marktplatzes für Marktplatz-Teilnehmer von Stoffwald:
  2. Marktplatz-Teilnehmer veröffentlichen ihre Angebote auf Stoffwald und verkaufen diese Waren und/oder Dienstleistungen in ihrem eigenen Namen an Endkunden und liefern sie direkt an die Endkunden aus. Für diese Transaktion erhält Stoffwald eine Umsatzprovision.

4.      Registrierung als Marktplatz-Teilnehmer

  1. Sämtliche von Stoffwald bereitgestellten Leistungen können nur nach erfolgter Registrierung in Anspruch genommen werden. Die Registrierung erfolgt auf der Plattform durch Ausfüllen eines bereitgestellten Onlineformulars. In diesem Rahmen müssen folgende Informationen angegeben werden:
    • Wahl des gewünschten Abos
    • Name des Händlers bzw. der Firma
    • Angabe der vertretungsberechtigten Person(en)
    • Gültige, zustellungsfähige Postadresse (Straße, PLZ, Ort, Land)
    • Tel, E-Mail
    • Website (falls vorhanden)
    • Versandkostenregel
  2. Die Partner sind verpflichtet, ihre Registrierungsdaten stets aktuell zu halten und bei Änderungen zu aktualisieren. Dies gilt auch für Datenänderungen, die in öffentlichen Registern, z.  Handelsregister, publiziert werden. Im Falle der Änderung der Mitgliedsdaten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse müssen die Partner Stoffwald darüber informieren. Wenn die Partner diese Mitteilung unterlassen oder bereits bei der Registrierung unzutreffende Daten angeben (insb. eine falsche E-Mail-Adresse) so steht Stoffwald - soweit der Partner-Vertrag zustande gekommen ist – das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Die Partner sind verpflichtet, Stoffwald jederzeit auf Nachfrage Nachweise für die Richtigkeit und Aktualität der Partner-Daten vorzulegen.
  3. Das Partner-Konto ist personalisiert. Daher müssen die Partner bei der Registrierung ihre E-Mail-Adresse (als Benutzername) und ein individuelles Passwort wählen. Sie müssen das Passwort stets geheim halten und den Zugang zum Konto sorgfältig sichern. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
  4. Registrierte Partner haften vollumfänglich für sämtliche unter Verwendung ihres Partner-Kontos vorgenommenen Aktivitäten, es sei denn, sie haben den Missbrauch nicht zu vertreten.
  5. Mit der erfolgreichen Registrierung akzeptieren die Marktplatz-Teilnehmer die vorliegenden Geschäftsbedingungen und die aktuelle Preisliste.

5.       Vertragsschluss

  1. Mit Abschluss des Registrierungsvorgangs und Absendung der Registrierung unterbreitet der Marktplatz-Teilnehmer ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Marktplatz-Vertrags gegenüber Stoffwald. Der Marktplatz-Teilnehmer wird sodann per E-Mail über den Eingang seiner Registrierungsanfrage informiert. Hierdurch kommt jedoch noch kein rechtsverbindlicher Marktplatz-Vertrag zustande. Der Vertrag mit Stoffwald kommt erst zustande, wenn Stoffwald dem Marktplatz-Teilnehmer in einer Bestätigungsmail den Vertragsschluss bestätigt oder das Marktplatz-Konto freischaltet. Zur Prüfung der Freischaltung werden die Angaben der Marktplatz-Teilnehmer überprüft. Dazu können vom Marktplatz-Teilnehmer weitere Informationen eingefordert werden.
  2. Die Vertragsbedingungen werden nach erfolgreicher Registrierung von Stoffwald gespeichert und dem jeweiligen Marktplatz-Teilnehmer in der per E-Mail versandten Vertragsbestätigung zugänglich gemacht.
  3. Ein Anspruch auf Abschluss des Marktplatz-Vertrags besteht nicht. 
  4. Stoffwald agiert als Marktplatzbetreiber und stellt die Plattform für die Verkaufsabwicklung zur Verfügung. Gleichzeitig ist Stoffwald in keinem Fall Vertragspartei im Verhältnis zu Endkunden (Kaufinteressenten).

6.      Allgemeine Zulassungskriterien

  1. Als Marktplatz-Teilnehmer zugelassen sind Groß- oder Einzelhändler von Stoffen und Näh- und/oder Handarbeitszubehör, Nähmaschinen im weiteren Sinne oder Produzenten von solchen Waren.
  2. Die Nutzung der Plattform als Privatverkäufer ist nicht gestattet.
  3. Stoffwald behält sich das Recht vor, die Zulassungskriterien für Neuregistrierungen zu ändern, insbesondere zu erweitern. Die Regelung der Ziff. 16 bleibt unberührt.
  4. Stoffwald behält sich weiterhin das Recht vor, die Zulassung einzelner Marktplatz-Teilnehmer nach entsprechender Prüfung ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder einzuschränken. Die Zulassung kann insbesondere verweigert werden, soweit die allgemeinen Zulassungskriterien nicht erfüllt sind oder das Angebot des jeweiligen Marktplatz-Teilnehmer den grundsätzlichen Mindestqualitätsansprüchen von Stoffwald nicht entspricht.

7.       Allgemeine Pflichten der Partner

  1. Die Marktplatz-Teilnehmer sind verpflichtet, Stoffwald stets rechtmäßig und entsprechend diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen.
  2. Die Marktplatz-Teilnehmer sind verpflichtet, im Rahmen des Registrierungsvorgangs wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen.
  3. Die Marktplatz-Teilnehmer sind verpflichtet, stets dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zum Angebot von Stoffwald von berechtigten Personen genutzt wird.
  4. Die Marktplatz-Teilnehmer sichern zu, dass sie die jeweils angebotenen Artikel tatsächlich besitzen und berechtigt sind, diese zu verkaufen.
  5. Im Rahmen der Nutzung des Angebots von Stoffwald dürfen Marktplatz-Teilnehmer keine rechtswidrigen Handlungen vornehmen, insbesondere nicht:
    1. Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von Stoffwald rechtswidrig, belästigend, beleidigend, obszön, oder in sonstiger Weise unangemessen sind, insbesondere Inhalte, die pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; 
    2. Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die Rechte Dritter, insbesondere Patente, Marken, Urheber- oder Leistungsschutzrechte, sonstige Eigentumsrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen; 
    3. Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, zu deren Weitergabe die Partner nicht berechtigt sind;
    4. Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die Software-Viren oder andere Informationen, Dateien oder Programme enthalten, die geeignet sind, die Funktion von Soft- oder Hardware oder von Telekommunikationsdienste (insb. Webseiten- oder Clouddienstleistungen) zu beeinträchtigen, zu zerstören oder einzuschränken;
    5. Werbung, unerwünschte Massen-Emails, Promotionsmaterial, Kettenbriefe, Schneeballsysteme oder sonstige Werbung speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln;
    6. irgendjemand, sei es eine natürliche oder juristische Person oder ein Unternehmen, belästigen, bedrohen, beleidigen, verleumden, wegen Geschlecht, Rasse, Religion oder Überzeugungen verächtlich machen oder diskriminieren, oder ihr in sonstiger Weise Unannehmlichkeiten verursachen oder in Bezug auf eine natürliche oder juristische Person oder ein Unternehmen unwahre Tatsachen behaupten oder verbreiten.
  6. Stoffwald behält sich das Recht vor, Inhalte, die über ihr Angebot zugänglich sind, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zurückzuweisen, zu sperren, zu löschen, zu kürzen oder ggf. an einem anderen Ort innerhalb des Angebots zu veröffentlichen, insbesondere Stoffwald zur Kenntnis gekommene Inhalte von registrierten Partnern, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

8.       Verwendung von Endkundendaten

Die Marktplatz-Teilnehmer dürfen Daten von Endkunden ausschließlich im Rahmen der Plattform und für die Erfüllung des jeweiligen, über die Plattform zustande kommenden Vertrags verwenden. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere für eigene Marketing- oder Verkaufszwecke außerhalb der Plattform und/oder eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind die Marktplatz-Teilnehmer verpflichtet, die Kundendaten aus der Zusammenarbeit mit Stoffwald dauerhaft zu löschen.

9.      Massnahmen bei gesetzlichen Verstössen sowie beim Verstoss gegen die Geschäftsbedingungen

  1. Stoffwald behält sich ausdrücklich vor, Maßnahmen gegen Marktplatz-Teilnehmer zu ergreifen, die im Rahmen der Nutzung der Plattform gegen diese Geschäftsbedingungen und/ oder gesetzliche Vorschriften verstoßen oder derartige Verstöße in der Vergangenheit begangen haben.
  2. Bei der Auswahl der Maßnahmen bezieht Stoffwald die Betriebserfordernisse der Plattform, eigene Haftungsrisiken sowie die berechtigten Interessen etwaiger Anspruchsteller und des Partners (z.B. Verschulden, Gewicht der Pflichtverletzung, Risiken, Stellungnahme des Nutzers) in die Entscheidung mit ein.
  3. Die Sanktionen, die Stoffwald gegen einen Partner aussprechen kann, sind:
    1. Ausspruch einer schriftlichen Verwarnung des Partners, mit Aufforderung den Verstoß umgehend zu unterlassen;
    2. Aussetzen, Sperren oder Beenden von einzelnen Angeboten des jeweiligen Partners auf Stoffwald
    3. Be-/Einschränkung der Nutzung der Plattform durch den Partner (z.B. Limitierung der Angebotsanzahl);
    4. Vorläufige Sperrung des Partners
    5. Ausschluss des Mitglieds

10.   Verantwortung für Aktivitäten und Inhalte

  1. Die Verantwortung für sämtliche Aktivitäten, die Partner auf dem Marktplatz vornehmen, liegt ausschließlich und uneingeschränkt bei den Partnern. Entsprechendes gilt für die Verantwortung für sämtliche Inhalte wie Texte, insb. Artikelbeschreibungen, Grafiken, Fotos, Videos, Dateien, Nachrichten oder sonstige Materialien („Inhalte“), die unter Verwendung von Stoffwald von den Partnern gespeichert, veröffentlicht oder übermittelt werden, liegt ausschließlich und uneingeschränkt bei dem Partner, von dem der Inhalt stammt.
  2. Stoffwald kontrolliert Inhalte, die Partner über ihre Dienste speichert, veröffentlicht und/oder übermittelt, grundsätzlich nicht und übernimmt deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit, Angemessenheit und Qualität solcher Inhalte.

11.     Anforderungen an Angebote

Zugelassene Waren und / oder Dienstleistungen

  1. Folgende Angebote dürfen auf dem Marktplatz veröffentlicht werden:
    • Stoffe
    • Wolle und Garne
    • Kurzwaren, wie z.B. Nähfäden, Reissverschlüsse, Knöpfe, Strick- und Häkelnadeln, etc.
    • Weiteres Näh- und Handarbeitszubehör, wie z.B. Scheren, Schneiderkreide, etc.
    • Schnittmuster, Bücher, Anleitungen zum Thema Handarbeiten (inkl. Videos)
    • Dateien im Zusammenhang mit Handarbeiten, z.B. Stickdateien, e-Books, Plotter-Dateien, etc.
    • Maschinen zum Nähen, Sticken oder Stricken oder Handarbeiten im weiteren Sinne
    • Plotter und Plotter-Zubehör
    • Mit obengenannten Produkten verbundene Dienstleistungen, wie z.B. Kurse
  2. Es dürfen nur neue Waren verkauft werden.
  3. Artikel, die nicht in die unter Ziff. 11.(1) erwähnten Kategorien fallen, dürfen nicht auf der Plattform angeboten werden, es sei denn dies wurde explizit mit Stoffwald vereinbart. Insbesondere dürfen «Ramsch- oder Discount-Angebote» z.B. von Lagerräumungen, nicht über den Marktplatz verkauft werden.

12.    Einstellen von Angeboten

  1. Der Partner kann auf der gewählten Plattform die vereinbarte Anzahl von Angeboten veröffentlichen. Der Partner kann seine Verkaufsangebote jederzeit ändern oder löschen.
  2. Der Partner verpflichtet sich, Verkaufsangebote vollständig und zutreffend zu formulieren. Verkaufsangebote müssen mindestens die nachstehenden Pflichtangaben für eine Veröffentlichung auf der Plattform enthalten (mit einem * gekennzeichnete Felder):
    • Produktname
    • Preis
    • Mehrwertsteuersatz
    • Kategorisierung
    • Beschreibung, z.B. Farbe oder Design, Grösse, Material, Stoffart, etc.
    • Mindestens 1 Foto guter Qualität (Format mind. 800 x 800 Pixel bei einer Auflösung von mindestens 96dpi)
    • Aktueller Bestand (für Bestandsgeführte Artikel)
  3. Unrichtigkeiten der Angaben in Verkaufsangeboten sind sofort zu korrigieren.

12.1.        Bestandspflege

  1. Ein aktueller Bestand und eine hohe Lieferfähigkeit sind äusserst wichtige Kriterien für Endkunden. Aus diesem Grund legt Stoffwald äusserst hohen Wert auf einen genauen Warenbestand im online Shop.
  2. Die Partner sind angehalten, den Warenbestand stets aktuell zu halten («real-time»). Gesamthaft wird eine Lieferfähigkeit von mindestens 96% erwartet. Kann der Partner mehr als 4 von 100 bestellten Artikeln nicht innerhalb von 2 Werktagen ausliefern, so ist Stoffwald berechtigt, den Partner abzumahnen und im Widerholungsfall den Vertrag aufzulösen.

12.2.     Produktstruktur und Filterkategorien

  1. Stoffwald ist um eine einheitliche und umfassende Darstellung der Angebote auf der Plattform bemüht. Der Partner verpflichtet sich, die allgemeinen Richtlinien für die Beschreibung und Bebilderung der Angebote zu beachten und einzuhalten.
  2. Die Produktstruktur (Kategorienbaum) und die Filterkriterien werden vom Stoffwald vorgegeben. Die Partner haben sich daran zu halten. Stoffwald kann die Zuordnung zu Kategorien oder Filtern im Einzelfall ändern, auch ohne Angabe von Gründen. Stoffwald behält sich vor, die Kategorien und Filter oder deren Struktur jederzeit zu ändern.

12.3.       Preise

  1. Sofern die Partner ihre Angebote auch in anderen Shops online anbieten, so sind sie verpflichtet, auf Stoffwald keinen höheren Preis anzubieten als den günstigsten anderweitig publizierten Preis.
  2. Die Partner können die Preise nur in ihrer Landeswährung pflegen.
  3. Sofern der Partner das Angebot in mehreren Ländern und Währungen machen möchte, so rechnet Stoffwald die Preise automatisch in die Landeswährung der Plattform-Besucher (Endkunden) um nach dem Wechselkurs der Europäischen Zentralbank - EZB. Aufgrund unterschiedlicher Kursaktualisierungszyklen zwischen Währungsrechner und Onlineshop sind Abweichungen zwischen den Kursen nicht ausgeschlossen.
  4. Für die Berechnung der Umsatzprovision gilt der zum Zeitpunkt der Transaktion auf der Website angezeigte Wechselkurs. Stoffwald lehnt jegliche Haftung für falsch umgerechnete Preise ab.

12.4.     Artikel und Produktvarianten

  1. Als ein Artikel zählt ein Hauptartikel. Varianten davon, z.B. unterschiedliche Farben, werden nicht als eigenständige Artikel gezählt.
  2. Produktvarianten müssen demselben Hauptartikel zugeordnet werden.
  3. Stoffwald ist nicht verpflichtet, es dem Partner technisch zu ermöglichen, Variantenartikel anzulegen und zu verkaufen.

13.     Versand der Bestellungen

  1. Erhält der Partner eine Bestellung von einem Endkunden, so ist er verpflichtet, die Waren innerhalb von 2 Werktagen gemäss Bestellung zu versenden.
  2. Den Versand der Bestellung muss der Partner durch die Anpassung des Bestellstatus auf «versendet» bestätigen. Falls das System ein Feld für die Paket-Trackingnummer vorsieht, so ist diese, sofern vorhanden, anzugeben.
  3. Der Partner ist selbst für den Lieferschein sowie Paketetiketten besorgt.
  4. Sofern Stoffwald Lieferscheine und/oder Paketetiketten elektronisch zur Verfügung stellt, so sind diese zu verwenden. Auf dem Lieferschein muss als Vertragspartner der Partner klar ersichtlich sein (z.B. Druck auf sein eigenes Briefpapier).
  5. Dem Partner ist es erlaubt, dem Paket Werbung für Artikel, die er im Stoffwald verkauft, beizulegen. Werbung für andere Shops ausserhalb von Stoffwald oder nicht auf Stoffwald angebotene Artikel sind nicht erlaubt.
  6. Versandunterbrüche, z.B. während Ferien, sind Stoffwald rechtzeitig, mindestens eine Woche vor Beginn des Versandunterbruchs, zu melden.

14.   Darstellung auf dem Marktplatz

  1. Stoffwald kann die Darstellung sowie die Reihenfolge der Partner bzw. die Produktdarstellung auf dem Marktplatz nach freiem Ermessen festlegen. Die Partner haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Darstellungsform. Davon ausgenommen sind die speziellen Vereinbarungen für Premium-Partner.
  2. Stoffwald ist berechtigt, die Darstellungsform der Partnerangebote im Interesse einer einheitlichen Darstellung anzupassen. Ferner ist Stoffwald berechtigt, Werbungsinhalte in unmittelbarer Nähe zu Partnerangebote zu platzieren.

15.    Zahlungsmittel & Zahlungsabwicklung auf der Plattform

  1. Stoffwald stellt auf der Plattform verschiedene Zahlungsmittel zur Verfügung. Die aktuellen Zahlungsmittel sind stets auf der Plattform aufgelistet. Stoffwald behält sich vor, die Anzahl und Art der Zahlungsmittel ohne Vorankündigung zu ändern. Es dürfen ausschliesslich die angebotenen Zahlungsmittel verwendet werden.
  2. Allfällige Gebühren für die Zahlungsabwicklung sind in der Umsatzprovision (s. Ziff. 20) enthalten und müssen von den Partnern in den Preis des Angebotes einberechnet werden. Es ist nicht zulässig, zusätzliche Gebühren für einzelne Zahlungsmittel, z.B. Kreditkarte, zu erheben.
  3. Stoffwald wickelt die Zahlung der Endkunden für die Partner ab.

16.   Zahlung der Partner

  1. Die Vergütung der Marktplatz-Teilnehmer erfolgt monatlich jeweils am ersten Mittwoch nach dem ersten Tag des Folgemonats.
  2. Stoffwald behält sich das Recht vor, Gutschriften für nicht ausgelieferte Bestellungen oder Bestell-Positionen nicht auszuzahlen, bis die Ware ausgeliefert worden ist.
  3. Wird ausgelieferte Ware von Kunden beanstandet, behält sich Stoffwald das Recht vor, vom Marktplatz-Teilnehmer eine Entschädigung zu verlangen bzw. den entsprechenden Betrag von der nächsten Gutschrift abzuziehen.
  4. Der Händler sieht seine monatlichen Abrechnungen in seinem Händler-Bereich. Einsprüche müssen innerhalb von 30 Tagen schriftlich bei Stoffwald eingereicht werden

17.    Schutzrechte

  1. Programme, Designs, Schriftwerke und Datenbanken von Stoffwald sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung außerhalb der Plattform ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von Stoffwald unzulässig.
  2. Die Partner erkennen an, dass sämtliche Rechte des Marktplatzangebots und der jeweiligen Bezeichnungen, einschließlich etwaiger Marken- und Patent-, Urheber- oder Lizenzrechte, ausschließlich Stoffwald zustehen.

18.    Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Die Partner räumen Stoffwald hiermit ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, an sämtlichen von den Partnern im Rahmen der Plattform eingestellten Inhalten umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung, zu nutzen und zu verwerten. Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die eingestellten Inhalte des Partners zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu bearbeiten.
  2. Die Rechtseinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenpflichtiger Online-Dienste und Websites sowie innerhalb des frei zugänglichen Internets.
  3. Die Partner garantieren, dass sie Inhaber der übertragenen Rechte sind und dass es ihnen möglich ist, die Stoffwald gemäß Ziff. 18.1 genannten Rechte wirksam einzuräumen. Die Partner garantieren außerdem, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung entgegenstehen könnten. Ferner garantieren die Partner, dass die Inhalte bereits veröffentlicht sind und der Urheber nicht gegen eine Veröffentlichung durch den jeweiligen Partner vorgehen wird. Die Partner garantieren, dass durch die Verwendung der Inhalte im Rahmen dieser AGB keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass abgebildete Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung der Inhalte einverstanden sind.
  4. Die Partner stellen Stoffwald von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen Stoffwald in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Stoffwald bekanntwerdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte werden dem jeweiligen Partner unverzüglich mitgeteilt. Stoffwald ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des jeweiligen Partners hat dieser im Vorwege mit Stoffwald abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die Stoffwald durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
  5. Im Einzelfall bleibt es Stoffwald und dem jeweiligen Partner vorbehalten, abweichende Vereinbarungen zum Umfang der eigenräumten Nutzungsrechte zu treffen.

19.   Preisliste

  1. Für die Teilnahme am Marktplatz gelten die Preise der aktuellen Preisliste.
  2. Die Monatsgebühren sind jeweils im Voraus zu bezahlen. Sie sind auch dann geschuldet, wenn kein Verkauf zustande kommt über die Plattform.

20.  Umsatzprovision

  1. Stoffwald erhebt eine Umsatzprovision für den erfolgreichen Verkauf eines Artikels über die Plattform, die mit Abschluss des jeweiligen Vertrages zwischen dem Partner und dem Endkunden entsteht und sofort fällig wird.
  2. Die Umsatzprovision berechnet sich auf den Warenwert inkl. MwSt. und Porto- & Verpackungspauschale.
  3. Die Umsatzprovision wird jeweils von den Einnahmen des Partners abgezogen.
  4. In der Umsatzprovision sind die Gebühren für die Zahlungsabwicklungen bereits enthalten.
  5. Im Falle eines rechtlich wirksamen Widerrufs durch den Endkunden erlischt der Anspruch auf Zahlung einer Umsatzprovision wieder.

21.    Erreichbarkeit

Stoffwald bemüht sich im Rahmen der technischen Möglichkeiten um eine konstante Vorhaltung der Plattform. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange, auch solche, die nicht in dem Verantwortungsbereich von Stoffwald stehen, können aber zu kurzfristigen Störungen oder zu vorübergehenden Einstellungen der Plattform führen. Insoweit erkennen die Partner an, dass eine durchgängige Verfügbarkeit der Website technisch nicht gewährleistet werden kann.

22.   Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Partnervertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Bei monatlicher Zahlung der Grundgebühr ist die Mindestvertragslaufzeit ein Monat.
  2. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat.
  3. Die Mitgliedschaft der Standard und Premium-Pakete kann vom Partner jederzeit zum Ende jeden Monats unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung von bereits vorausbezahlten Grundgebühren.
  4. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt für Stoffwald insbesondere vor, wenn
    • die Partner trotz vorheriger Mahnung gegen die vorliegenden Geschäftsbedingungen wiederholt verstoßen haben. Eine Mahnung ist bei besonders schwerwiegenden Verstößen, bei denen Stoffwald ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist, entbehrlich.
    • Anforderungen des Gesetzgebers, eines Gerichts oder einer Behörde ergeben, dass das Angebot nicht mehr in dieser Form angeboten werden kann oder Stoffwald das Angebot oder seine Geschäftstätigkeit einstellt.
    • Stoffwald sich entscheidet, das Geschäft aufzugeben oder signifikant zu verändern.

23.   Haftung

  1. Die Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Stoffwald sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Stoffwald bzw. einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Stoffwald beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Stoffwald nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Stoffwald, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die Partner stellen Stoffwald von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber Stoffwald wegen einer von dem jeweiligen Partner begangenen Rechts- oder Pflichtverletzung geltend machen, es sei denn, der Partner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Dies umfasst insbesondere Ansprüche aufgrund oder im Zusammenhang mit Inhalten, die die Partner im Rahmen der Nutzung von Stoffwald speichern, veröffentlichen/oder übermitteln. Zu erstatten sind auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung (insbes. Anwaltskosten), die Stoffwald durch das Fehlverhalten eines Partners nachweislich entstanden sind.

24.  Änderungen der Geschäftsbedingungen

  1. Stoffwald behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen und einbezogene Regelungen auch nach Vertragsschluss mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse jederzeit anzupassen.
  2. Stoffwald wird die Partner mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen über die Änderungen in Textform informieren. Die Partner haben die Möglichkeit, den Änderungen zu widersprechen. In diesem Fall hat Stoffwald ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sollte kein Widerspruch erfolgen, gelten die Änderungen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung als genehmigt.
  3. Stoffwald wird die Partner in der Mitteilung auf das Recht Widerspruch einzulegen und die Wirkung des Schweigens hinweisen.

25.   Schlussbestimmungen

  1. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Partnern und Stoffwald findet das Schweizer Recht Anwendung.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Filter schließen
Für die Filterung wurden keine Ergebnisse gefunden!
Zuletzt angesehen